Seitenbereiche
Inhalt

Energiekostenpauschale 2 (für 2023) für Kleinunternehmen bis 8.8.2024 beantragen!

Stromkabel mit Geldscheinen - © mpix-foto - stock.adobe.com

Die Energiekostenpauschale 2 für die Energiekosten des Jahres 2023 von Kleinst- und Kleinunternehmen (Jahresumsatz 2023: € 10.000,00 - € 400.000,00) beträgt als Pauschalförderung zwischen € 167,50 und € 2.685,00 und wird abhängig von der Branche und dem Jahresumsatz berechnet.

Ansuchen auf Förderungen für die Energiekostenpauschale 2 sind im Zeitraum 20. Juni 2024 bis 8. August 2024 bis 12:00 Uhr unter Verwendung des „Unternehmensserviceportals“ (USP) einzubringen.

Für die Beantragung benötigt man eine ID-Austria, eine Registrierung im Unternehmensserviceportal (USP) und eine korrekte Klassifikation des Unternehmens gemäß seinem wirtschaftlichen Schwerpunkt durch die Statistik Austria (ÖNACE-Code).

Für die Beantragung sind alle Voraussetzungen und Regelungen der Richtlinie „Energiekostenpauschale für Unternehmen“ einzuhalten. Die Richtlinie, alle Voraussetzungen sowie detaillierten und aktuellen Infos (FAQ) zur Energiekostenpauschale für Unternehmen finden Sie auf www.energiekostenpauschale.at.

Diese Informationen sind auf dem Stand vom 25.6.2024.

Stand: 26. Juni 2024

Bild: mpix-foto - stock.adobe.com

Trotz sorgfältiger Zusammenstellung können wir keine Gewähr für die Richtigkeit der dargestellten Inhalte übernehmen. Die folgenden Inhalte dienen in erster Linie Ihrer Information. Wir stehen Ihnen Im Rahmen unseres Berechtigungsumfangs als Bilanzbuchhalter (und / oder Buchhalter und / oder Personalverrechner) jederzeit gerne für ein persönliches Beratungsgespräch zur Verfügung.

Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite

Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite

Scannen Sie ganz einfach mit einem QR-Code-Reader auf Ihrem Smartphone die Code-Grafik links und schon gelangen Sie zum gewünschten Bereich auf unserer Homepage.

Sehr geehrte Klienten und Klientinnen,

aufgrund der anhaltenden Coronapandemie bitten wir Sie, wenn Sie persönlich zu uns kommen möchten, vorher einen telefonischen Termin zu vereinbaren.

Zum allgemeinen gesundheitlich Schutz ist es notwendig, einen Mund/Nasen/Schutz oder ein Gesichtsvisier zu tragen. Notfalls stellen wir dies zur Verfügung. Desinfektionsmittel für die Hände sind ebenfalls vorhanden oder - falls Sie es speziell wünschen - auch Einmal-Handschuhe.

Der Ein-Meter-Abstand wird von uns eingehalten und wir begrüßen unsere Gäste nicht mit Handschlag sondern wie es der Bundespräsident tut.

OK